Aktuelle Informationen zur CORONA Situation
Liebe Gäste,
in Thüringen gilt seit Anfang September 2021 die neue "Corona-Ampel".
Es gilt, mit seit dem 08.10.2021 für Gastronomie und Hotel die "3G-Regel" -
dies bedeutet Zugang nur für "Geimpfte, Genesene und Getestete"
Beim Check-In ist der Nachweis über die Einhaltung der Regelungen vorzuweisen.
Ein Test ist bei der Anreise vorzulegen und zweimal pro Woche, spätestens alle 72 Stunden zu wiederholen.
Ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden.
Details zu "3G":
Geimpfte und Genesene werden Negativ-Getesteten gleichgestellt:
Als vollständig geimpft gilt, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat; als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie z. B. der Impfausweis.
Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis, eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist.
Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können, gelten folgende Ausnahmeregelungen:
Kinder bis einschließlich 6 Jahre und alle nicht eingeschulten Kinder sind Geimpften gleichgestellt.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Zutritt nach Vorlage eines negativen Schnelltests, dieser kann NICHT vor Ort ausgeführt werden, eines negativen PCR Tests oder eines Nachweises über die Teilnahme an regelmäßigen Tests in der Schule gestattet. In den Ferienzeiten ist ein PCR-Test oder Schnelltest einer Teststation erforderlich.
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ist der Zutritt nach Vorlage eines Schnelltests gestattet.